Sicher nach Hause kommen

Ihre verlässliche Überleitung von der Klinik nach Hause.

Portrait Bruno Reuter Mobilansicht

Spezialist in der Tracheostomaversorgung

Wir unterstützen Sie professionell daheim. Alle für Sie notwendigen Hilfsmittel werden zuverlässig von uns abgestimmt.

Ihre Klinikentlassung ist geplant?

Die Entlassung in die Häuslichkeit nach einem Klinikaufenthalt ist für Sie als Patient ein ersehnter und wichtiger Schritt zurück in den Alltag. Einiges muss nun organisiert und entschieden werden. So brauchen Sie zukünftig z. B. regelmäßig Hilfsmittel für die Versorgung des Tracheostomas.

Es sind wichtige Aufgaben zu erledigen.

Gern übernehmen wir kostenlos die nötigen organisatorischen Aufgaben für Sie. Seit langer Zeit arbeiten wir mit Ihrer Klinik in der Patientenüberleitung eng zusammen und haben bundesweit Verträge mit allen Krankenkassen. Ihre Hilfsmittelversorgung wird entsprechend Ihrer Wahl von uns schnell beantragt und zuverlässig bearbeitet, damit Ihrer Entlassung nichts im Wege steht.

Portrait Marianne Scheu

Jetzt sind wir an Ihrer Seite!

Unsere langjährig erfahrenen Mitarbeiter kommen aus Ihrer Region und stehen Ihnen für alle Fragen zur Tracheostomaversorgung direkt am Tag der Entlassung und danach regelmäßig zur Seite. Wir vermitteln Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit in der täglichen Anwendung der Hilfsmittel aus unserem Produktsortiment. Lassen Sie sich von uns im Rahmen Ihrer Rehabilitation langfristig unterstützen. Bei Bedarf kooperieren wir in Ihrem Sinne auch mit wichtigen Spezialisten anderer Versorgungsbereiche, wie z. B. enteraler Ernährung. Lernen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner  bei uns schon während Ihres Klinikaufenthalts kennen und machen Sie sich ein Bild von unserer Kompetenz als Spezialist in der Tracheostomaversorgung nach Laryngektomie, Tracheotomie und Beatmung.

Beratungstermin vereinbaren

Trotz Tracheotomie aktiv!

Entlass-/Versorgungsmanagement

Besonders rund um den Zeitpunkt der Operation strömen sehr viele Informationen auf die Betroffenen ein. Eine neue Situation erfordert stets viel Aufmerksamkeit, um sich darin zurechtzufinden und notwendige Entscheidungen zu treffen. Die anschließende Rehabilitation dient der Befähigung, Alltagssituationen selbstständig zu bewältigen. Für dieses Ziel muss unter anderem ein Partner bzw. ein Hilfsmittelversorger gewählt werden. Die Firma FAHL möchte dieser vertrauensvolle Partner für Patienten sein. Ein Hilfsmittelversorger im Bereich der Tracheostomaversorgung auf Augenhöhe, der diesen Weg an der Seite des Betroffenen geht. 

„Ein vertrauensvoller Partner zur Bewältigung der Alltagssituationen.“

Schon während des Aufenthalts im Klinikum muss der Hilfsmittelversorger für die Weiterversorgung nach dem Klinikaufenthalt gewählt werden. Im Krankenhaus stehen unterschiedliche Hilfsmittelversorger zur Auswahl. Fällt die Wahl auf die  ANDREAS FAHL MEDIZINTECHNIK-VERTRIEB GmbH, beginnt die Vorbereitung auf die Entlassung und die anschließende Nachversorgung. In einem ersten Gespräch im Klinikum mit dem persönlichen Außendienstmitarbeiter der Firma FAHL wird die neue Situation umfangreich erklärt und die Ersteinweisung in den Gebrauch der Hilfsmittel und Geräte erfolgt, sobald die Entlassung aus der Klinik in die Häuslichkeit geplant ist. Mit unserer Erstausstattung erhält der Betroffene alle nötigen Hilfsmittel für die Tracheostomaversorgung. Selbstverständlich wird sofort ein Anschlusstermin mit dem zuständigen Ansprechpartner daheim bei dem Betroffenen vereinbart. Zuhause werden nun alle individuellen Fragen ausführlich beantwortet, der Umgang mit den Hilfsmitteln geübt und die nächsten Schritte im Rahmen der Rehabilitation besprochen. Weitere Besuchstermine können direkt mit dem persönlichen Ansprechpartner vereinbart werden. Auch telefonisch steht unser gesamtes Serviceteam der Firma FAHL dem Betroffenen mit seiner Expertise zur Verfügung. 

Informationsgrafik über den Ablauf des Entlass-/Versorgungsmanagements der Firma Fahl

Grundlagen der Hilfsmittelversorgung

Unser Service im Rahmen der Hilfsmittelversorgung besteht u. a. auch aus der Übernahme der nötigen administrativen Prozesse für Sie. Dennoch ist allgemein nicht auszuschließen, dass im Zuge der unterschiedlichen Beantragungs- und Erstattungsvorgänge Unterlagen direkt an den Versicherten verschickt werden. Handelt es sich dabei um eine Kostenzu- oder -absage des zuständigen Kostenträgers (Krankenversicherung/Krankenkasse), ist die umgehende Weiterleitung an uns besonders wichtig. Wir klären dann, inwieweit bei bestehender medizinischer Notwendigkeit ein Leistungsanspruch des Versicherten gegenüber der jeweiligen Krankenkasse besteht.

Zuzahlung für Hilfsmittel

Laut ... § 33 Abs. 6 unf 8 SGB V i.V.m. §§ 61 und 62 abs. 1 SGB V ... gelten folgenden Regelungen:

Versicherte können jeden Leistungserbringer in Anspruch nehmen, der Vertragspartner der jeweiligen Krankenkasse ist.

Zu jedem Hilfsmittel leisten Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung. Der zu zahlende Betrag richtet sich nach der jeweiligen Verwendung. Dabei wird zwischen Hilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Kompressen) und Hilfsmittel zum Gebrauch (z.B. Absauggeräte) unterschieden. Im Hilfsmittel-Verzeichnis werden die einzelnen Produkte genau nach diesen Kriterien unterteilt.

Hilfsmittel zum Gebrauch:

Bei zum Gebrauch bestimmten Hilfsmitteln (wie z.B. Absauggeräte / Produkte zum Mehrfachgebrauch) beträgt die Zuzahlung 10% des Abgabepreises. Der Betrag liegt dabei mindestens bei 5 €, höchstens bei 10 €. Zusätzlich darf der Betrag nie den Preis des Hilfsmittels selbst überschreiten.

Hilfsmittel zum Verbrauch:

Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z.B. Kompressen / Einmalprodukte) beträgt die Zuzahlung 10% des gesamten Monatsbedarfs und darf 10 € pro Monat nicht überschreiten.

Versorungspauschalen:

Für den Falldass Ihre Krankenkasse auf Basis von Versorgungspauschalen abrechnet, beträgt die gesetzliche Zuzahlung für Ihre Hilfsmittelversorgung in der Regel monatlich 10 €.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Um eine zu hohe Belastung durch eine Zuzahlung zu vermeiden, gilt eine vom Gesetzgeber bestimmte Belastungsgrenze. Dies richtet sich immer nach den jährlichen Bruttoeinnahmen und wird jedes Jahr neu berücksichtigt.

Dabei gilt: Erwachsene müssen nicht mehr als 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlung leisten. Bei chronisch Kranken Personen gelten anderen und unterschiedliche Regelungen, die gerne bei uns oder der jeweiligen Krankenkasse im Einzelfall erfragt werden können.

Wer seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat und die seiner Krankenkasse durch Belege nachweist, wird von allen weiteren Zuzahlungen für das laufende Jahr befreit.

Die Krankenkasse stellt nach entsprechendem Antrag Befreiungsausweise aus. Bereits zu viele geleistete Zahlungen kann der Versicherte von seiner Krankenkasse erstattet bekommen/verlangen.

Hinsichtlich der Höhe der von Ihnen zu leistenden Zuzahlungen berücksichtigen wir die Vorgaben Ihrer Krankenkasse. Unser Vergütungsanspruch gegenüber ihrer Krankenkasse für die an Sie gelieferten Hilfsmittel verringert sich kraft Gesetz um die errechnete Zuzahlung.

Sofern der Zuzahlungsbetrag nicht schon bei persönlicher Auslieferung der Hilfsmittel geltend gemacht und vereinnahmt wird, stellen wir Ihnen eine Rechnung über alle fälligen Zuzahlungen aus.

Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlungspflicht befreit werden, möchten wir Sie bitten, uns unverzüglich hierüber zu informieren und uns hier entweder eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse bzw. den Befreiungsausweis vorzulegen (bei persönlicher Auslieferung der Hilfsmittel), oder uns eine Kopie der Bescheinigung bzw. des Befreiungsausweises zuzuschicken. Gleichzeitig ist es erforderlich, dass die noch nicht abgerechneten Zuzahlungen für Leistungen, die bereits vor der Befreiung erbracht wurden, zunächst einmal von Ihnen ausgeglichen werden.

Unsere Rechnung über die Zuzahlung in Verbindung mit den zugehörigen Lieferscheinen und Ihrem Kontoauszug, auf dem die Abbuchung ausgewiesen ist, gilt dabei als Zuzahlungsbeleg/Quittung. Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen bezüglich der Höhe Ihrer Zuzahlung haben, so wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

Sollten Sie privat krankenversichert sein, liefern wir die Hilfsmittel in der Regel nach Erhalt einer ärztlichen Verordnung auf Privatrechnung direkt an Sie aus. Auch hier möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Kostenübernahme für Hilfsmittel nach dem Leistungsanspruch des Versicherten gegenüber seiner Krankenversicherung richtet. Es ist daher möglich, dass im Einzelfall Leistungsausschlüsse für einzelne Hilfsmittel bestehen. Unabhängig von der Leistungspflicht der jeweiligen Krankenversicherung ist der Versicherte aber stets zum Ausgleich unserer Privatrechnung verpflichtet. Je nach Versicherungszugehörigkeit bieten wir die Direktabrechnung mit Ihrer Krankenversicherung im Rahmen einer Abtretungsvereinbarung für privat Krankenversicherte an. Auf Wunsch senden wir Ihnen hier gerne ein entsprechendes Formular zu.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Es ist zu beachten, dass aufgeführte Produkte nicht automatisch in die Erstattungspflicht der Krankenkassen/-Versicherungen fallen, selbst wenn eine ärztliche Verordnung erstellt wurde. Es lässt sich daher nicht absolut ausschließen, dass es im Einzelfall für bestimmte Hilfsmittel keine Kostenübernahme durch den Kostenträger gibt. In diesem Fall sind wir gezwungen, eine Privatrechnung über das einzelne Hilfsmittel zu erstellen. Selbstverständlich teilt Ihnen unser Serviceteam noch vor der Auslieferung der Produkte mit, für welches Hilfsmittel keine Erstattung erfolgt. Eine generelle Kennzeichnung von nicht erstattungsfähigen Produkten ist leider unmöglich, da die Vertragsinhalte unterschiedlicher Kostenträger bezüglich der zu erstattenden Hilfsmittel und der Höhe der Kostenübernahme variieren.

Die Versorgungspauschale ist zum einen das vertragliche Herzstück der Hilfsmittelversorgung und Vergütung, zum anderen die Garantie für eine lückenlose Versorgung. Im Rahmen dieser Versorgungspauschalen stellen die Hilfsmittellieferanten, als Vertragspartner der Krankenkassen/ Krankenversicherungen, die Hilfsmittelversorgung der Patienten sicher. Beispielsweise werden bei Tracheostomapatienten sowohl Absaug- und Inhaliergeräte als auch sonstige Hilfsmittel zur Versorgung des Tracheostomas geliefert. Technische Serviceleistungen oder Beratungen und Einweisungen in den Gebrauch der Hilfsmittel sind selbstverständlich Teil des Services der Firma FAHL. Die mit den Krankenkassen vertraglich vereinbarten Versorgungspauschalen richten sich nach der ärztlichen Diagnose, z. B. Zustand nach Laryngektomie bzw. Zustand nach Tracheotomie und werden für einen definierten Versorgungszeitraum beantragt (z. B. Januar-März). Zu beachten ist, dass per Wahlrechtserklärung nur ein Hilfsmittelversorger im jeweiligen Versorgungsbereich und für den Versorgungszeitraum benannt werden kann

Die Versorgungspauschale wird im Regelfall als monatlicher Festbetrag vom Kostenträger an den Hilfsmittellieferanten vergütet. Basierend auf Diagnose und Erfahrungswerten wird von uns zunächst der übliche Monatsbedarf an Hilfsmitteln ermittelt und zur Verfügung gestellt. Weitere benötigte Hilfsmittel können dabei bei Bedarf jederzeit nachbestellt werden. Die individuelle Abstimmung des Bedarfs erfolgt hier über unsere Innen- oder Außendienstmitarbeiter. Damit die Zuzahlungen für Medikamente und medizinische Hilfsmittel niemanden unverhältnismäßig belasten, wurden vom Gesetzgeber Belastungsgrenzen vorgesehen. Erwachsene müssen nicht mehr als 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen leisten. Bei chronisch Kranken liegt diese Belastungsgrenze schon bei 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Wer seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat und dieses seiner Krankenkasse durch Belege nachweisen kann, wird von allen weiteren Zuzahlungen für das laufende Jahr befreit. Die Krankenkasse stellt auf entsprechenden Antrag Befreiungsausweise aus. Bereits zu viel geleistete Zuzahlungen kann der Versicherte von seiner Krankenkasse rückerstatten lassen. Hinsichtlich der Höhe der zu leistenden Zuzahlungen berücksichtigen wir die Vorgaben der Krankenkasse. Unser Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Versicherten für die gelieferten Hilfsmittel verringert sich kraft Gesetzes um die errechnete Zuzahlung. Sofern der Zuzahlungsbetrag nicht schon bei persönlicher Auslieferung der Hilfsmittel geltend gemacht und vereinnahmt wird, werden von uns Rechnungen über alle fälligen Zuzahlungen ausgestellt. Sollte der Versicherte von der Krankenkasse zuzahlungsbefreit sein, ist die Firma FAHL unverzüglich hierüber zu informieren.

Dafür benötigen wir entweder eine Bescheinigung der Krankenkasse oder eine Kopie der Bescheinigung bzw. des Befreiungsausweises. Gleichzeitig ist es erforderlich, dass die noch nicht abgerechneten Zuzahlungen für Leistungen, die bereits vor der Befreiung erbracht wurden, zunächst einmal vom Versicherten ausgeglichen werden. Sollten Fragen oder Anmerkungen bezüglich der Höhe der Zuzahlung aufkommen, steht das FAHL Serviceteam gerne zur Verfügung. Natürlich können hierzu auch Auskünfte bei der zuständigen Krankenkasse eingeholt werden.

Unsere Erstversorgung für Sie!

Die wichtigsten Hilfsmittel für die Erstversorgung von laryngektomierten und tracheotomierten Patienten sind in einem Set zusammengestellt.

Es werden verschiedene Set-Varianten angeboten. Die Zusammenstellung des Erstausstattungs-Set im Einzelfall richtet sich nach der vorliegenden ärztlichen Verordnung sowie der Kostenzusage des jeweiligen Kostenträgers.

Überwiegend erfolgt die Einweisung in das Erstausstattungs-Set vor der Entlassung aus dem Krankenhaus. Dadurch erhält der Patient die Möglichkeit, sich bereits in der Klinik mit den Hilfsmitteln vertraut zu machen, die er später zu Hause benötigt. Die Einweisung in den Gebrauch der Hilfsmittel erfolgt durch kompetente, speziell geschulte Medizinprodukteberater. Auch das Pflegepersonal in der Klinik gibt hilfreiche Anleitungen zur Anwendung der einzelnen Produkte. So erlernen die Patienten noch während des Klinikaufenthalts den richtigen Umgang mit den Hilfsmitteln. Dies schafft Sicherheit und erleichtert die spätere Selbstversorgung zu Hause.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Trachealkanülen im Regelfall nicht im Erstausstattungs-Set enthalten sind. Da das Tracheostoma bei den einzelnen Patienten unterschiedlich ausgebildet ist, müssen die Trachealkanülen vom Arzt zunächst angepasst und dementsprechend ausgewählt werden. Der behandelnde Arzt wird in der Regel noch während des Klinikaufenthalts mitteilen, welche Trachealkanülen benötigt werden und diese über ein Rezept verschreiben. Wir liefern dann die Trachealkanülen mit dem Erstausstattungs-Set zusammen aus.

Beispiel Lieferumfang einer Erstausstattung
Beispiel Lieferumfang
Trachealkompressen Duscheschutz
Kanülentragebänder LARYVOX® Nebulizer
Kanülenreinigungsset OPTIBRUSH® OPTIFAHL® Stomareinigungstücher
Stomaöltücher Tracheal-Inhaliergerät
TRACHEOTEX® BIB 5-lagig Tracheal-Absauggerät
TRACHEOTEX® BIB 8-lagig Bakterienfilter
TRACHEOTEX® EASY Tracheostomakatheter
TRACHEOTEX® SCARF Tasche
TRACHEOTEX® Schutzrollis Erstinfo-Set

 

Unsere Fachgebiete

Laryngektomie

Die operativ angelegte Atemöffnung im Hals, das „Tracheostoma“ und der veränderte Atemweg sind Teil des Körpers und stellen Sie, Ihre Angehörige und Pflegehelfer gleichermaßen vor neue Aufgaben. Alltägliche Dinge erlangen auf einmal eine andere Bedeutung.

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Tracheotomie

Der Begriff "Tracheotomie" bezeichnet nur die chirurgische Eröffnung der Luftröhre, während mit "Tracheostomie" die Eröffnung der Luftröhre mit ihrer anschließenden Fixierung an der Halshaut gemeint ist.
 

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Außerklinische Beatmung

Die außerklinische Beatmung kommt für unterschiedliche Krankheiten dann zum Einsatz, wenn es erforderlich ist, den Patienten maschinelle Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Atmung oder eine zeitlich beschränkte Atmungsunterstützung anzubieten.

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Fahl Kundenkarte

Manchmal soll alles ganz schnell gehen, beim Arzt, in der Klinik oder am Telefon. Im Bereich der Hilfsmittelversorgung sind Informationen zum aktuellen Versorger, zum Produkteinsatz und dem Ansprechpartner vor Ort oft von großer Bedeutung, um spezielle Fragestellungen schnell zu klären oder die weitere Vorgehensweise miteinander abzustimmen. Doch gerade in solchen Situationen ist oft die Telefonnummer des bekannten Außendienstmitarbeiters nicht zur Hand, man hat vielleicht das Handy im Auto vergessen oder spontan wird ein Angehöriger oder eine Begleitperson um versorgungsspezifische Informationen gebeten, während der Patient in der Untersuchung ist. Hilfreich ist dann unsere FAHL-Kundenkarte, die jeweils personenbezogen ausgestellt wird. Versehen mit unseren Kontaktdaten (Die persönlichen Gesundheitsdaten sind nicht gespeichert!) können Sie die Karte nutzen, um schnellstmöglich z. B. telefonisch Kontakt mit unserer Firma aufzunehmen.

Beispielbild einer Fahl Kundenkarte

Welche Vorteile bietet unsere FAHL-Kundenkarte?

  • Wichtige Kontaktdaten zur Service-Hotline oder zum 24h technischen Notdienst sind sofort griffbereit.
  • Nutzen Sie die Angabe Ihrer Kundennummer, um direkt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner in unserem Kundenservice verbunden zu werden.
  • Der wiederholte persönliche Kontakt zu einem festen Ansprechpartner im Innendienst ermöglicht langfristig eine besonders individuell auf Sie abgestimmte Beratung.
  • Auch beim Erstkontakt können Mitarbeiter von Arztpraxen oder Logopäden schnell und einfach die Firma FAHL als Ihren Hilfsmittel-Versorger identifizieren und nach Abstimmung mit Ihnen Kontakt zu uns aufnehmen.
  • Bei weiteren Klinikaufenthalten, gerade auch in anderen Fachbereichen als der HNO oder einer Reha-Klinik, können Sie direkt auf den von Ihnen bereits gewählten Hilfsmittellieferanten verweisen.
  • Das Entlassungsmanagement in den Kliniken wird so entsprechend erleichtert.
  • Die Karte ist klein und handlich – man kann sie in der Geldbörse dabeihaben!

Jeder Kunde erhält zu Beginn seiner Versorgung durch die Andreas Fahl Medizintechnik-Vertrieb GmbH als Hilfsmittellieferant eine Kundenkarte. Falls Sie versehentlich bisher noch keine Karte erhalten haben oder spezielle Fragen auftauchen, kontaktieren Sie uns unter vertrieb(at)fahl.de oder der kostenlosen Servicenummer 0800/2980-200.

Wir heißen unsere Kunden mit dieser Kundenkarte persönlich bei uns herzlich willkommen!